Wer mit Hund, Katze oder Frettchen in andere EU-Mitgliedstaaten reist, muss seit dem 1. Oktober 2004 nach den neuen Anforderungen der Europäischen Gemeinschaft sein Tier kennzeichnen lassen:
Eine Kennzeichnung des Tieres ist Pflicht!
Die Tätowierung wird noch für eine Übergangszeit bis 2. Juli 2011 akzeptiert.
Eine Chipkennzeichnung wird für noch nicht gekennzeichnete Tiere empfohlen. Die Implantation des Transponders ist kurz und schmerzlos, wie eine Impfung. Mit einer Nadel wird der reiskorngrosse Chip an der linken Halsseite unter die Haut gesetzt. |